Die Aktionärinnen und Aktionäre von Pfeiffer Vacuum erhalten ab Wirksamwerden des BGAV die Möglichkeit, ihre Aktien gegen eine Barabfindung an die Pangea GmbH zu übertragen. Alternativ wird eine Ausgleichszahlung – eine sogenannte jährliche Garantiedividende – gewährt. Der Ausgleich wird für die Dauer des BGAV gewährt und endet erst mit dessen Kündigung oder sonstiger Beendigung. Der jährlich wiederkehrende Ausgleich ist in § 304 AktG festgelegt, die Einmal-Abfindung in § 305 AktG.
Die Aktien der Aktionärinnen und Aktionäre, die sich entscheiden, ihre Anteile gegen den Erhalt einer Barabfindung abzugeben, gehen auf die Pangea GmbH über.
Mit Eintragung des BGAV in das Handelsregister am Sitz der Pfeiffer Vacuum entsteht das Andienungsrecht der außenstehenden Aktionärinnen und Aktionäre. Das Abfindungsangebot kann anschließend mit einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Handelsregistereintragung angenommen werden. Falls ein sogenanntes Spruchverfahren eingeleitet werden sollte, in welchem die festgelegte Ausgleichszahlung und/oder Abfindung gerichtlich überprüft werden würden, endet die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Aktionäre, die sich gegen eine Veräußerung ihrer Aktien entscheiden, erhalten von der Pangea GmbH jährlich die vorab festgelegte Ausgleichszahlung. Eine Dividendenzahlung seitens Pfeiffer Vacuum wird es zukünftig daher nicht mehr geben. Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr gewährt, in dem der BGAV durch die Eintragung im Handelsregister wirksam wird. Die Ausgleichszahlung erfolgt jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Da der BGAV am 16. Mai 2023 und damit im Geschäftsjahr 2023 im Handelsregister eingetragen wurde, wird der Ausgleich daher erstmalig nach der ordentlichen Hauptversammlung 2024 ausgezahlt werden.