Zum Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären gehalten werden, also vom breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Nach Definition der Deutschen Börse zählen Anteile in Höhe von über 5 % am Gesamtkapital, bzw. von über 25 %, bei Investment fonds, nicht mehr zum Streubesitz.